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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeit

Allgemeine Informationen

Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"


nach BGV A3 & DIN VDE 1000 & BGG 944 & GUV - A3


Die Ausbildungsdauer ist abhängig von den Tätigkeiten. Der Mustervorschlag der Berufsgenossenschaft umfasst 16 Wochen (nach BGG 944).

Sinnvoll ist es die festgelegten Tätigkeiten in einer Betriebsanweisung festzuschreiben und die Ausbildung darauf abzustimmen, damit ist die praxisbezogene Ausbildung garantiert und die Forderung der BG "Die Ausbildung muss ausreichend bemessen sein" erfüllt.

Bei der "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" muss auch ein Praxisteil von mindestens 1 Woche enthalten sein.

Die Maßnahme endet mit einer Abschlussprüfung in Theorie und Praxis.

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